Seit dem 1. Februar 2024 gilt eine neue Fassung der "Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen " (TBDV). Wir beraten Sie hierzu gern und unterstützen Sie mit unserer Analytik!
Die neue Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) ist per 1. Februar 2024 in Kraft getreten und stellt eine grundlegende Neustrukturierung dar, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der europäischen Trinkwasserrichtlinie erfolgt ist. Die Verordnung zielt darauf ab, die Qualität des Trinkwassers weiter zu verbessern.
Zu den wichtigsten Neuerungen, insbesondere der Anhänge 1 und 5, gehören:
Diese Änderungen wirken sich auf unseren WESSLING Leistungskatalog aus. Die Preise für die neuen Pakete gemäss TBDV sind in Kürze hier auf unserer Webseite im aktualisierten Katalog verfügbar. Bis dahin stehen Ihnen bei Rückfragen natürlich Ihre persönlichen WESSLING Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zu unseren Leistungen rund um Trinkwasser finden Sie ausserdem hier.
Für allgemeine Informationen können Sie gerne eine E-Mail an food@wessling.ch schreiben oder Sie erreichen uns unter +41 32 387 67 48.