Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen sind verpflichtet, Schadstoffmessungen vorzunehmen.
Die Emissionsgrenze sind in der LRV (Luftreinhalte-Verordnung) zu lesen.
Emission und Immission sind zentrale Begriffe im Bereich luftgetragener Schadstoffe. Sie beinhalten die Freisetzung und das Einwirken von schädlichen Stoffen auf Systeme und Organismen und bedürfen deshalb strengster Überwachung. Wir ermitteln die Konzentration luftverunreinigender Stoffe bis in den Spurenbereich und unterstützen Sie damit in Ihrer Qualitätssicherung.