Der schweizerische Verband des Gas- und Wasserfaches (SVGW) hat zur Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen die neue Richtlinie W3/E4 herausgegeben. Hauptgegenstand der neuen Richtlinie ist die Beschreibung einer gesetzeskonformen und fachgerechten Selbstkontrolle von Trinkwasserinstallationen. Wichtigster Bestandteil der Selbstkontrolle ist die regelmässige Untersuchung des Wassers auf Legionellen und je nach Nutzung weitere Laboruntersuchungen.
Diese Richtlinie kann beim SVGW bezogen werden.
Legionellen
Legionellen sind Bakterien, die, wenn sie in die Lunge gelangen, schwere oder sogar tödliche Erkrankungen (Legionellose, Pontiac-Fieber) verursachen können.
Legionellen sind in der Umwelt weit verbreitet und kommen auch im Trinkwasser in geringen Mengen vor. Da sie sich zwischen 25°C und 45°C optimal vermehren, kann es in Hausinstallation zu einer Anreicherung von Legionellen kommen.
Faktoren, die die Vermehrung von Legionellen in Trinkwasserinstallationen begünstigen sind:
Gesetzliche Ausgangslage
Da Legionellen dann eine Gefährdung darstellen, wenn Sie in feinen Wassertröpfchen, sogenannten Aerosolen, eingeatmet werden, hat der Gesetzgeber für öffentlich zugängliche Duschanlagen verbindliche Höchstwerte (1000 KBE/l) festgelegt. Als öffentlich zugänglich gelten Duschanlagen in Hotels, Pflegeheimen, Schulen, Spitäler, Kasernen, Gefängnisse, Sportanlagen, Personalduschen etc. Betreiber solcher Anlagen sind somit verpflichtet regelmässig das Duschwasser auf Legionellen zu untersuchen.
Duschen in Wohnungen gelten nicht als öffentliche Duschanlagen. Daher ist die rechtliche Situation etwas komplexer:
Unsere Dienstleistungen zum Thema Legionellen im Trinkwasser
Bei der Umsetzung ihrer Selbstkontrolle unterstützen wir sie mit:
Bei Fragen zur Hygiene in Gebäude-Trinkwasserinstallationen stehen Ihnen unsere Fachleute gerne zur Verfügung.