Neue Richtlinie des SVGW zur Selbstkontrolle auf Legionellen im Trinkwasser

Der schweizerische Verband des Gas- und Wasserfaches (SVGW) hat zur Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen die neue Richtlinie W3/E4 herausgegeben. Hauptgegenstand der neuen Richtlinie ist die Beschreibung einer gesetzeskonformen und fachgerechten Selbstkontrolle von Trinkwasserinstallationen. Wichtigster Bestandteil der Selbstkontrolle ist die regelmässige Untersuchung des Wassers auf Legionellen und je nach Nutzung weitere Laboruntersuchungen.
Diese Richtlinie kann beim SVGW bezogen werden.

Legionellen

Legionellen sind Bakterien, die, wenn sie in die Lunge gelangen, schwere oder sogar tödliche Erkrankungen (Legionellose, Pontiac-Fieber) verursachen können. 
Legionellen sind in der Umwelt weit verbreitet und kommen auch im Trinkwasser in geringen Mengen vor. Da sie sich zwischen 25°C und 45°C optimal vermehren, kann es in Hausinstallation zu einer Anreicherung von Legionellen kommen.
Faktoren, die die Vermehrung von Legionellen in Trinkwasserinstallationen begünstigen sind:

  • Zu tiefe Temperatur im Warmwassernetz (<45°C)
  • Zu hohe Temperatur im Kaltwassernetz (>25°C)
  • Lange Stagnation des Wassers
     

Gesetzliche Ausgangslage

Da Legionellen dann eine Gefährdung darstellen, wenn Sie in feinen Wassertröpfchen, sogenannten Aerosolen, eingeatmet werden, hat der Gesetzgeber für öffentlich zugängliche Duschanlagen verbindliche Höchstwerte (1000 KBE/l) festgelegt. Als öffentlich zugänglich gelten Duschanlagen in Hotels, Pflegeheimen, Schulen, Spitäler, Kasernen, Gefängnisse, Sportanlagen, Personalduschen etc. Betreiber solcher Anlagen sind somit verpflichtet regelmässig das Duschwasser auf Legionellen zu untersuchen.

Duschen in Wohnungen gelten nicht als öffentliche Duschanlagen. Daher ist die rechtliche Situation etwas komplexer:

  • Bei Wohnraum der vom Eigentümer selber genutzt wird gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Der Eigentümer ist nur  sich selber und allfälligen Familienangehörigen, welche die Duschanlagen benutzen, verpflichtet.
  • Bei Wohnraum welcher vermietet und von Dritten genutzt wird, gilt der Eigentümer als Abgeber von Trinkwasser (Lebensmittel) und Duschwasser (Gebrauchsgegenstand) und ist somit durch die Lebensmittelgesetzgebung zur Selbstkontrolle verpflichtet.

Unsere Dienstleistungen zum Thema Legionellen im Trinkwasser

Bei der Umsetzung ihrer Selbstkontrolle unterstützen wir sie mit:

  • Erstellen von Probenahmekonzepten zur Selbstkontrolle
  • Fachgerechte Beprobung von Trink-, Dusch- und Badewasserinstallationen
  • Laboranalysen auf Legionellen und weiter mikrobiologischen Untersuchungen (z.B. aerobe mesophile Keime, Escherichia coli, Enterokokken und Pseudomonas aeruginosa)
  • Chemischen Analysen (z.B. Schwermetalle)

Bei Fragen zur Hygiene in Gebäude-Trinkwasserinstallationen stehen Ihnen unsere Fachleute gerne zur Verfügung.