Adrian Lehmann
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Lebensmittelzusatzstoffe dürfen Lebensmitteln nur zugesetzt werden, wenn sie gesundheitlich unbedenklich sind, ihr Einsatz technologisch notwendig ist und die Verbraucher nicht irregeführt werden. Die Verordnung über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe (Zusatzstoffverordnung, ZuV) 817.02231 regeln die Zulassung und Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen. Die Verwendung und die Aufnahme der Zusatzstoffe soll regelmäßig überwacht werden.
Für Fragen zur Zusatzstoffanalytik stehen wir gerne zur Verfügung.